Nr 37 PreisLS
Begriff
(1)
Anlageabschreibungen sind die Kosten der Wertminderung betriebsnotwendiger Anlagegüter.
(2)
Der Abschreibungsbetrag kann sowohl je Zeiteinheit als auch je Leistungseinheit (Tonne, Stück, Maschinenstunde oder dgl.) ermittelt werden.